Eine dauerhaft hohe Qualität ist Voraussetzung, um nachhaltig erfolgreich sein zu können. Aus diesem Grund haben wir trotz jahrzehntelanger Erfahrung im Umgang mit Glas ein eigenes Vollzeit-Qualitätsmanagement im Haus implementiert. Nur durch regelmäßige Kontrollen ist es uns möglich, die eigenen Qualitätsansprüche immer wieder aufs Neue zu gewährleisten. Modernste Montageplätze erleichtern dabei natürlich die Arbeit. Neben der Eigenüberwachung, bei der jedes Ergebnis genauestens dokumentiert wird, ist jedoch auch die Fremdüberwachung durch anerkannte Prüfinstitute extrem wichtig für uns. Mit dieser doppelten Kontrolle sind wir davon überzeugt, die von Endkunden geforderte Produktqualität zufriedenstellend erfüllen zu können.

WPK - Werkseigene Produktionskontrolle

 

Diese Produktionskontrolle wird täglich von QS durchgeführt und dokumentiert. Hierzu zählen:

  • Prüfungen von Gasfüllständen
  • Trockenmittel, Versiegelungen
  • Maßhaltigkeit
  • Beschaffung der Gläser
  • Beschichtungen sowie eine Endkontrolle (Stichproben).

CE

Die CE-Kennzeichnung steht als Abkürzung für Europäische Gemeinschaft (franz. "Communautés Européennes") und bescheinigt, dass die produzierten Glaserzeugnisse die geforderten Bedingungen der jeweiligen Produktnorm in Übereinstimmung mit der Europäischen Bauproduktenverordnung erfüllen. CE-gekennzeichnete Produkte erkennt man am CE-Symbol, das entweder auf dem Produkt selbst oder aber auf den Begleitpapieren abgedruckt ist. Mit dem CE-Zeichen trägt das Produkt eine europaweite einheitliche Kennzeichnung und ist für den freien Warenverkehr in allen EU-Ländern freigegeben.

Die Kennzeichnung beinhaltet ausführliche Angaben zu den Leistungsmerkmalen entsprechend den vorgegebenen baurechtlichen Richtlinien. Die angegebenen Eigenschaftsklassen oder Werte sind durch den Hersteller erklärt und wurden durch eine Erstprüfung entsprechend den harmonisierten Produktnormen verifiziert. Leistungsmerkmale, die unzutreffend oder nicht bekannt sind, werden mit NPD (No Performance Determined - keine Leistung bestimmt) markiert.

Bei den aufgeführten Leistungsmerkmalen handelt es sich um Werte, die mit den verwendeten Ausgangsprodukten des Glasherstellers bei den angegebenen Aufbauten, Konstruktionsstärken und der Einbausituation (ggfls. Neigung der Verglasung) erreicht werden.

Konformitätserklärung

Mit der CE-Kennzeichnung wird angezeigt, dass alle anzuwendenden Vorschriften eingehalten werden, doch im Zweifelsfall ist nur eine schriftliche Konformitätserklärung entscheidend.

Die Konformitätserklärung ist eine schriftliche Bestätigung und zugleich rechtsverbindliches Dokument am Ende einer Konformitätsbewertung, mit der der Verantwortliche (z. B. Hersteller, Händler) für ein Produkt, die Erbringung einer Dienstleistung oder eine Organisation (z. B. Prüflabor, Betreiber eines Qualitätsmanagementsystems) verbindlich erklärt und bestätigt, dass das Objekt (Produkt, Dienstleistung, Stelle, QMS) die auf der Erklärung spezifizierten Eigenschaften aufweist. Die Spezifizierung der Eigenschaften erfolgt in der Regel durch die Angabe von Normen, die das Objekt einhält.

Definition nach der Internationalen Norm ISO/IEC 17000: „(Konformitäts-)Erklärung: Erstellen einer Bestätigung (Bestätigung = Konformitätsaussage auf der Grundlage einer Entscheidung, die der Bewertung folgt, dass die Erfüllung festgelegter Anforderungen dargelegt wurde) durch den Anbieter.“

Ohne Konformitätserklärung keine CE-Kennzeichnung am Produkt! Eine bei allen Richtlinien geltende Vorschrift ist, dass die Konformitätserklärung innerhalb kurzer Frist den zuständigen Behörden vorgelegt werden muss.

Der Gegenstand einer Konformitätserklärung ist nicht eingeschränkt. Das heißt, es kann die Konformität von Produkten, Verfahren, Personen, Stellen, Managementsystemen erklärt werden.

Kurzgefasst ist die Konformitätserklärung eine Auflistung der Normen, denen eine Glasscheibe entspricht oder entsprechen muss.

Rewindo Premium-Partner

Rewindo ist die Recycling-Initiative für ausgebaute Fenster, Rollläden und Türen aus Kunststoff. Ziel ist es, wertvolle Ressourcen zu sparen und die Entstehung von CO2-Emissionen zu reduzieren.
Als erster Premium-Partner der Initiative aus der Glasbranche haben wir uns freiwillig zu nachhaltigem Wirtschaften verpflichtet und fühlen uns an die konkreten Leitideen und Ziele, beispielsweise die Wiederverwertung von Glas-Abfällen, gebunden.

RAL GÜTEZEICHEN

Güteüberwachung wird immer wichtiger

Produkte, die das RAL-Gütezeichen besitzen, müssen höchste Qualitätsanforderungen erfüllen. Die Gütegemeinschaft Mehrscheiben-Isolierglas (GMI), die zum Zwecke der Güteüberwachung und Gütesicherung von Mehrscheiben-Isolierglas gegründet wurde, hat die Aufgabe, dass diese Qualitätsanforderungen gewährleistet werden. Alle Isolierglas-Hersteller, die ihr Isolierglas kennzeichnen wollen, müssen sich den Güte- und Prüfbestimmungen der GMI verpflichten.

Anforderungen an RAL-geprüftes Mehrscheiben-Isolierglas

Die Anforderungen sind ganz bewusst hoch gesteckt und berücksichtigen unter anderem alle EN- und DIN-Normen, die den Werkstoff Glas betreffen (siehe Güte- und Prüfbestimmungen für Mehrscheiben-Isolierglas RAL-GZ-520).

Das Gütezeichen als Entscheidungsmerkmal

Gütezeichen sind heute eine große Entscheidungshilfe bei der Suche nach hochwertigen Produkten. An der jährlich neu für das Kalenderjahr vergebenen Verleihungsurkunde und an dem Gütezeichen "Mehrscheiben-Isolierglas" kann der Verbraucher die gütegesicherte Qualität eines Produktes sofort erkennen. Das mit dem Gütezeichen ausgezeichnete Mehrscheiben-Isolierglas garantiert Bauherren und Planern, dass sie ein langlebiges Qualitätsprodukt verwenden, welches von neutralen Prüfinstituten auf "Herz und Nieren" geprüft ist und höchste Anforderungen erfüllt. Wird ein Absinken der Produktqualität unter das geforderte Niveau festgestellt, wird das RAL-Gütezeichen entzogen.

Faszination Glas
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Öffentliche Fördermittel

Es gibt mehr als 5.000 Förderprogramme von Bund, Ländern, Kommunen und manchmal auch Kirchen. Manche Fördermittel davon sind nicht rückzahlungspflichtig und somit also für Bauherren und Modernisierer besonders interessant. Hier einige Beispiele:

KfW-Kredit: Der Bund unterstützt Bauherren über die KfW-Förderbank. Über das KfW-Wohneigentumsprogramm kann jeder, der baut, kauft oder seinen Altbau saniert, ein zinsgünstiges Darlehen beantragen – unabhängig vom Familienstand oder Einkommen. Einzige Bedingung: man zieht selbst in das Objekt ein. Auch „Erneuerbare Energien“, „Energieeffizientes Sanieren“ und „Altersgerecht umbauen“ werden bezuschusst. Zudem können die KfW-Programme miteinander kombiniert werden. Weitere Infos finden sich unter www.kfw.de.

Förderung der Länder: Familien mit Kindern haben gute Aussichten auf zinsgünstige Darlehen oder Bauzuschüsse der Bundesländer. Diese sind meist günstiger als herkömmliche Baudarlehen, werden aber nur solange vergeben, wie noch Geld im Fördertopf für das laufende Kalenderjahr vorhanden ist. Am besten also frühzeitig unter www.baufoerderer.de erkundigen!

Kommunen und Kirchen: Oftmals haben kommunale Förderprogramme weniger Hürden als die Landesförderung. Es lohnt sich deshalb in jedem Fall, direkt bei der Kommune nach einer Förderung zu fragen. Informationen dazu erteilt die Stadt- oder Kirchenverwaltung.

Förderung für Denkmäler: Interessieren Sie sich für ein Wohngebäude unter Denkmalschutz, das Sie selbst bewohnen wollen, können Sie anfallende Sanierungskosten in Ihrer Steuererklärung als Sonderausgaben geltend machen. Für die Sanierung eines unter Denkmalschutz stehenden Gebäudes gelten jedoch hohe Auflagen, über die man sich im Vorfeld gründlich informieren sollte.

Wohn-Riester: Der Staat fördert die Altersvorsorge per Wohneigentum mit einer Eigentumsrente. Die sogenannten „Wohn-Riester-Sparer“ bekommen die gleichen Zulagen und Steuervorteile wie bei einem normalen Riester-Vertrag. Bauen oder kaufen sie ein Eigenheim, können sie das im Vertrag angesparte Geld als Eigenkapital einsetzen. Für wen sich dieses Modell auszahlt, muss jedoch im Einzelfall geprüft werden.

Handwerkerleistungen absetzen: Seit 2009 können Eigennutzer einer Immobilie jährlich bis zu 1.200 EUR Handwerkerkosten steuerlich absetzen. Begünstigt werden Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen. Wichtig für die Steuervergünstigung: Die Rechnungen dürfen nicht bar, sondern müssen per Banküberweisung bezahlt werden.